Durch die Interaktion der FAS-Sensoren (z.B. Videokameras, Nah- und Fernbereich-Radar) ist die Justierung bzw. Kalibrierung aller Sensoren erforderlich. Denn falls das Steuergerät durch einen fehlerhaften Wert unplausible Parameter erkennt, gehen im schlimmsten Fall gleich mehrere FAS außer Funktion. So beschränkt sich der Bedarf für die hochgenaue Abstimmung zur geometrischen Fahrachse nicht nur auf die sensiblen Fernradarköpfe, die in bis zu 250 m Distanz messen. Auch Nahbereich-Radarsensoren mit einem Messfeld bis 60 m sind betroffen. In der Regel ergibt sich die Notwendigkeit zur Justierung von Radar-Sensoren:
-nach dem Ersetzen bzw. Aus- oder Einbau des Radarsensors
-nach der Unfallinstandsetzung der Karosserie
-nach der Änderung des Fahrzeugniveaus an der Vorder- oder Hinterachse
-nach vermuteter Gewalteinwirkung auf den Sensor
-wenn das Steuergerät überschrittene Toleranzen des Messfeldes erkennt
-wenn der Schlossträger in Servicestellung war.